Verwenden der rückwirkenden Aufbewahrung
Mithilfe der rückwirkenden Aufbewahrung können Sie E-Mail-AufbewahrungsrichtlinienEin System, mit dem Sie festlegen können, wie lange bestimmte E-Mails in Ihren Archivspeichern aufbewahrt werden. übernehmen, nachdem die E-Mail archiviert wurde. Der Vorgang wird auf Abruf ausgeführt, und archivierte E-Mails können aus den ausgewählten Archivspeichern entfernt (oder zum Löschen markiert) werden. Der Vorgang kann angehalten oder beendet werden.
WICHTIG
Durch Aktivieren der Option Aufbewahrung aus juristischen Überlegungen wird die Aufgabe der rückwirkenden Aufbewahrung nicht beendet. Aus juristischen Gründen werden E-Mails jedoch nicht gelöscht, bis die Option Aufbewahrung aus juristischen Überlegungen deaktiviert wird.
Neue Aufbewahrungsrichtlinien können nicht erstellt werden, solange die rückwirkende Aufgabe ausgeführt wird.
So führen Sie die rückwirkende Aufbewahrung aus:
1. Klicken Sie auf Rückwirkend ausführen.
2. Wählen Sie im Feld ArchivspeicherEine Sammlung von E-Mail-Quellen, E-Mail-Metadaten und Suchindizes in GFI MailArchiver. die Archivspeicher aus, auf denen die rückwirkende Aufbewahrung ausgeführt werden soll.
3. Klicken Sie auf Hinzufügen.
4. Klicken Sie auf Rückwirkend ausführen.
5. Überwachen Sie den Fortschritt des laufenden Vorgangs mithilfe der Zusammenfassung für die rückwirkende Aufbewahrung.
6. Klicken Sie auf Rückwirkend anhalten, um die aktuelle Aufgabe anzuhalten oder auf Rückwirkend beenden, um die Aufgabe abzubrechen.
HINWEIS
Die rückwirkende Aufbewahrung ist ein langwieriger Vorgang, der von der Menge der zu verarbeitenden E-Mails abhängt. Es kann immer nur eine Instanz der rückwirkenden Aufbewahrung verarbeitet werden.
Siehe auch:
Hinzufügen einer neuen Aufbewahrungsrichtlinie
Ändern der Reihenfolge von Aufbewahrungsrichtlinien
Hinzufügen einer Spam-Richtlinie
Konfigurieren der Aufbewahrung aus juristischen Überlegungen