Konfigurieren der Aufbewahrung aus juristischen Überlegungen

Bei der Aufbewahrung aus juristischen Überlegungen werden archivierte E-Mails vorübergehend durch GFI Archiver nicht gelöscht, sondern bis auf weiteres beibehalten. Aktivieren Sie diese Funktion, um archivierte E-Mails vorübergehend nicht zu löschen, zum Beispiel bis ein bestimmter Rechtsfall gelöst ist.

Wenn diese Funktion aktiviert ist, werden archivierte E-Mails trotzdem durch GFI Archiver zum Löschen gekennzeichnet. Die Anweisung zum Löschen wird erst ausgeführt, wenn die Aufbewahrung aus juristischen Überlegungen entfernt wird.

So aktivieren Sie die Aufbewahrung aus juristischen Überlegungen:

1. Wählen Sie die Registerkarte Konfiguration, und klicken Sie auf Aufbewahrungs- und Spam-Richtlinien.

2. Wählen Sie aus.

HINWEIS

Prüfen Sie, ob auf der Registerkarte Start unter „Informationen zu GFI Archiver“ die Option Aufbewahrung aus juristischen Überlegungen aktiviert ist.

So deaktivieren Sie die Aufbewahrung aus juristischen Überlegungen:

1. Wählen Sie die Registerkarte Konfiguration, und klicken Sie auf Aufbewahrungs- und Spam-Richtlinien.

2. Wählen Sie aus.

WICHTIG

Gehen Sie mit dieser Funktion sorgsam um, da E-Mails sofort gelöscht werden, wenn die Option „Aufbewahrung aus juristischen Überlegungen“ deaktiviert wird.

Siehe auch:

Hinzufügen einer neuen Aufbewahrungsrichtlinie

Ändern der Reihenfolge von Aufbewahrungsrichtlinien

Hinzufügen einer Spam-Richtlinie

Verwenden der rückwirkenden Aufbewahrung