Konfigurieren der Löschung von archivierten Elementen
Mithilfe der Löschfunktion können Benutzer archivierte Elemente dauerhaft aus GFI Archiver löschen. Wenn diese Funktion aktiviert ist, wird auf der Registerkarte Archiv und in der Symbolleiste E-Mail-Ansicht eine zusätzliche Schaltfläche Löschen angezeigt. Darüber hinaus kann die Löschung auch aus Outlook Connector und E-Mail-Clients erfolgen, die über IMAPInternet Message Access Protocol verbunden sind. Zur Löschung von archivierten Elementen muss der Benutzer außerdem einer Rolle mit der Berechtigung Elemente löschen zugewiesen sein. Weitere Informationen finden Sie unter Konfigurieren von Rollen und Berechtigungen.
WICHTIG
Durch die Aktivierung dieser Funktion könnten Sie Unternehmensrichtlinien oder eine gesetzliche Vorschrift zur E-Mail-Aufbewahrung verletzen.
1. Wählen Sie auf der Registerkarte Konfiguration die Option Löschung.
2. Klicken Sie auf Löschen aktivieren.
3. (Optional) Wenn Sie eine Kopie des gelöschten Elements in den Archivspeichern aufbewahren möchten, aktivieren Sie das Kontrollkästchen Eine Kopie des Elements in den Archivspeichern für einen Benutzer mit voller Zugangsberechtigung behalten. Die aufbewahrten Elemente können nur von den Benutzern geöffnet werden, die über Vollzugriffsrechte verfügen. Wenn das Kontrollkästchen deaktiviert bleibt, werden gelöschte Elemente unwiderruflich aus den Archivspeichern gelöscht.
4. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Ich stimme zu.
5. Klicken Sie auf OK.
HINWEIS
Der Benutzer kann keine Elemente aus einem schreibgeschützten ArchivspeicherEine Sammlung von E-Mail-Quellen, E-Mail-Metadaten und Suchindizes in GFI MailArchiver. löschen. Wenn das Löschen von E-Mails fehlschlägt, erhalten Benutzer einen entsprechenden Hinweis.
WICHTIG
Wenn die Option Aufbewahrung aus juristischen Überlegungen aktiviert wird, ist die Option Löschung deaktiviert und wird erst wieder aktiviert, wenn die Option „Aufbewahrung aus juristischen Überlegungen“ deaktiviert wird. Weitere Informationen finden Sie unter Konfigurieren der Aufbewahrung aus juristischen Überlegungen.